Unsere Angelteiche


Zum Angeln an unseren Teichen wird ein gültiger staatl. Fischereischein benötigt!


Angeln auch nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich,

und nur mit Rückmeldung unsererseits!

Wer ohne Anmeldung kommt, riskiert eine Absage bzw. Verweigerung!


Tel.: 0881-9245387 ( außerhalb Öffnungszeiten....Anrufbeantworter! )


(Bei E-Mail Zuschriften bitte Telefon Nr. hinterlassen, jedoch keine fixe Reservierung möglich!)


Wir bieten vier Angelteiche zur Auswahl, diese sind mit unterschiedlichen Fischen und Größen bestückt.

Alle Fänge werden nach Gewicht abgerechnet.

(Preise siehe unten!)


  • Info Angelteich 1

    Besatz: 

    • Regenbogenforellen und Saiblinge von 350 g bis ca. 600g Fischgewicht u. Karpfen bis zu 3 kg.
    • Besatzverhältnis: 80 % Forelle / 20 % Saibling.
  • Info Angelteich 2

    Besatz:

    •  Regenbogenforellen u. Lachsforellen von 500 g bis ca. 2000 g Fischgewicht u. Karpfen bis zu 4 kg.
  • Info Angelteich 3 / Inselteich

    Besatz: Regenbogenforellen, Saiblinge u. Lachsforellen von 500 g bis ca. 2000 g Fischgewicht u. Karpfen bis zu 3 kg.

    (Anteilig ca. 10 % Saiblinge)

  • Info Angelteich 4

    Besatz: Regenbogenforellen, Saiblinge u. Lachsforellen von 300 g bis ca. 600 g Fischgewicht 

    (Anteilig ca. 25 % Saiblinge)

  • Regeln Angelteiche

    Hier die 10 goldenen Regeln für die Angelteiche.

    Das anerkennen dieser Regeln ist Voraussetzung für die Erteilung der Angelerlaubnis an unseren Teichen! Bei Zuwiderhandlung erfolgt sofortiges Angelverbot ohne Rückvergütung!


    1. Das Angeln ist nur mit einer Handangel erlaubt!
    2. Die Benutzung eines Keschers ist absolute Pflicht!
    3. Das Anfüttern, sowie das Beseitigen jeglicher Köderreste im Teich ist verboten!
    4. Das Zurücksetzen der gefangenen Fische wird strengstens untersagt!
    5. Mit Ausnahme des Köderfisches und jegliche Art von Innereien sind alle gängigen Köder erlaubt!
    6. Um gegenseitige Rücksichtnahme an den Teichen wird dringend gebeten (z.B.: Abstand zum Anglerkollegen)!
    7. Bitte die Abfälle und Zigarettenkippen in den dafür vorgesehenen Behältnissen entsorgen!
    8. Das Ausnehmen der gefangenen Fische ist auf dem gesamten Gelände der Fischzucht strengstens untersagt! (hierfür bieten wir unseren Service an).
    9. Angeln nur vom Ufer erlaubt.
    10. Die Verwendung von Schonhaken z.B. beim Fliegenfischen ist nicht erlaubt!
  • Verkauf Angelköder

    Wir bieten in unserem Hofladen zum Angeln die wichtigsten und gängigsten Köder an.


    • Forellenteig 
    • Angelmais
    • Angelwürmer (Dendrobeenas) Dose
    • NEU bei uns: Handgebunde Hegenen-Systeme auf Anfrage, aus eigener Herstellung, nicht zum Angeln an unseren Angelteichen geeignet!
  • Info Fischen für Kinder und Jugendliche

    Seit dem 1. Januar 2025 können alle Minderjährigen ab Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres mit Begleitperson ohne Fischereischein angeln. Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Dadurch entfallen auch die damit verbundenen Behördengänge und Kosten.


    Für das Fischen von Kindern und Jugendlichen gilt seit 1. März 2025 Folgendes:

    Alle Kinder und Jugendlichen von sieben bis einschließlich 17 Jahren dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen (Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayFiG). 

    Die Begleitperson steht für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben ein, insbesondere für den Tierschutz. 

    Die Jugendlichen müssen in diesem Fall keine Fischereiabgabe entrichten. 

    Weiterhin erforderlich ist wie bisher ein Erlaubnisschein, der allerdings nicht auf das genehmigte Kontingent angerechnet wird (sog. Jugendfischen in Abgrenzung zum "Schnupperangeln" ohne eigenen Erlaubnisschein s. u.). 

    Wenn der volljährige Fischereischeininhaber, der das Kind bzw. den Jugendlichen begleitet, auf eine Art und Weise beim Fischen eingreifen muss, dass er selbst den Fischfang ausübt i. S. v. Art. 26 Abs. 4 BayFiG, benötigt er einen regulären Erlaubnisschein. 

    Bei einer Kontrolle am Gewässer durch Fischereiaufseher ist im Zweifel das Alter des Jugendlichen durch einen geeigneten Ausweis nachzuweisen (z. B. Personalausweis, Schülerausweis mit Lichtbild). 

    Kinder und Jugendliche können zudem auch weiterhin an die Fischerei herangeführt werden ("Schnupperangeln"), vgl. unten.


    Unabhängig davon können Jugendliche ab 14 Jahren nach bestandener Fischerprüfung den Fischereischein auf Lebenszeit erwerben, um allein und eigenverantwortlich zu fischen. Hierbei muss dann die Fischereiabgabe, entweder für fünf Jahre oder lebenslang, bezahlt und ein regulärer Erlaubnisschein erworben werden.


Preise:


Tageskarte 15,00 € .......

( inkl. 1 kg gefangener Fisch )......

jedes weitere Kilo gefangener Fisch wird mit 13,30 € berechnet.

(Crasheis für Transport 1,00 €)

( Zzgl. Serviceleistungen wie Ausnehmen, Filetieren, Vakuumieren! )

Unser Angebot! 5er Tageskarte nur 70,00 € statt 75,00 €

(Infos vor Ort im Hofladen)

(Preisänderungen vorbehalten!)

* Bei uns nur Barzahlung möglich! *

Das gesamte Team Forellenhof Polling freut sich auf Deinen Besuch und wünscht Petri-Heil